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1.Unsere Dienstleistungen
Gegenstand unserer Dienstleistungen ist die Erstellung und Aufführung von Lasershows bei privaten Veranstaltungen.

2.Veranstaltungsdauer

Grundlage der Berechnung einer Veranstaltungsdauer ist jeweils abhängig von der Anzahl der zu spielenden Shows und deren, durch die Musik festgelegte Dauer.

3.Sicherheitsbestimmungen/Genehmigungen

Die gemäß den DIN-Vorschriften DIN-EN-60-8251 und DIN 56912 und Bestimmungen der BGV B2 geltenden Sicherheitsbestimmungen werden eingehalten. Die dadurch entstehenden Kosten für einen von uns zu bestellenden Laserbeauftragten trägt der Auftraggeber.

4.Versicherung

Die durch Dritte am Veranstaltungsort verursachten Schäden durch Vandalismus, Diebstahl etc. trägt der Auftraggeber.

5.Preise/Zahlung/Verzug

Die Preise dürfen Aufgrund der Kleinunternehmerreglung §19 UstG ohne Mehrwertsteuer erhoben werden. Soweit nicht anders vereinbart werden 25% des Rechnungsbetrages bei Auftragserteilung bzw. nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig. Der Rest des Rechnungsbetrages ist spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Bei Überschreitung dieser Frist tritt sofort Verzug ein, ohne dass eseiner Mahnung bedarf. Vor der Zahlung fälliger Beträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Dienstleistung aus irgendeinem laufenden oder neuen Vertrag verpflichtet.

6.Sicherstellung der Einsatzvoraussetzungen

Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung der Stromversorgung und der durch die Sicherheitsbestimmungen notwendigen Raummaße verantwortlich.Die Bereitstellung einer adäquaten Musikanlage,ausschließlich zur Untermalung der Lasershow, kann durch das Unternehmen „Michael Väth PRIVATE-LASER-SHOWS“ erfolgen und muss dann Gegenstand der Auftragserteilung sein. Sollte während des Aufbaus festgestellt werden, dass die Anlage aus oben genannten Gründen nicht eingesetzt werden kann, sind vom Auftraggeber die Kosten involler Höhe zu tragen.

7. Mehrtägige Veranstaltungen

Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird pro Folgetag ein reduzierter Tagessatz abhängig von der eingesetzten Laser- und Musikanlage abgerechnet.

8. Angebot und Auftrag

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten bitten wir um Auftragserteilung bis spätestens ein Monat vor Veranstaltungsbeginn. Nur so können evtl. erforderliche Vorarbeiten wie z.B die Erstellung individueller Shows termingerecht fertiggestellt werden.

9. Schadensersatz
Sofern die Lasershow aufgrund der unter 6.genannten Einsatzvoraussetzungen oder durch höhere Gewalt (Stromausfall etc.) nicht stattfindenkann, bestehen keine Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen„Michael Väth PRIVATE-LASER- SHOWS“

10.Rücktritt von einem erteilten Auftrag

Treten Sie nach Auftragserteilung vom Auftrag zurück (muss schriftlich erfolgen) und liegt der Veranstaltungstermin innerhalb der nächsten 20 Kalendertage, werden 25% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.

11.Verbindlichkeiten
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB oder sonstige Vereinbarungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der anderen bestimmungendieser AGB nicht berührt.

Seibersbach,01.09.2009

 
     
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